Berufsunfähigkeits- und Grundfähigkeitsversicherung
Leistungsantrag
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Rentengarantie und RentengarantiezeitWurde eine Rentenversicherung mit Rentengarantie gewählt und stirbt die versicherte Person nach Fälligkeit der ersten Rente, jedoch während der Dauer der vereinbarten Rentengarantiezeit, wird die Rente bis zum Ende der Rentengarantiezeit weitergezahlt. Die Renten gehen dann an den Bezugsberechtigten bzw. die Hinterbliebenen. Die Rentengarantiezeit wird nach den Wünschen des Kunden im Antrag vereinbart. Verstirbt die versicherte Person nach Ablauf der Rentengarantiezeit, erlischt der Versicherungsvertrag.
KarenzzeitDie Karenzzeit ist der Zeitraum zwischen Eintritt des Versicherungsfalls und dem vertraglich vereinbarten Einsetzen der Leistungspflicht für diesen Versicherungsfall.
ÜberschusssystemÜberschüsse bei Lebensversicherern entstehen durch eine rentable Anlage der Beiträge, eine sparsame Verwaltung und durch weniger Sterbefälle, als bei der vorsichtigen Beitragskalkulation angenommen wurde. Nahezu der gesamte Überschuss wird als Überschussbeteiligung an die Versicherungsnehmer weitergegeben.
BonussystemDer Überschuss wird jährlich in eine zusätzliche beitragsfreie Versicherung gegen Einmalbeitrag investiert (Bonus). Dadurch erhöht sich Jahr für Jahr die Versicherungsleistung im Todes- und Erlebensfall.
FondsansammlungDer Überschuss wird in Fondsanteilen eines ausgewählten Fonds angelegt. Im Versicherungsfall werden das Fondsguthaben sowie die Versicherungssumme ausbezahlt.
SofortverrechnungVerrechnung der Überschüsse mit dem Beitrag
Verzinsliche AnsammlungBei der verzinslichen Ansammlung werden die jährlichen Überschussanteile beim Versicherungsunternehmen angespart und verzinst. Dieser angesparte Betrag zuzüglich der Zinsen und Zinseszinsen wird dann zusammen mit der Versicherungssumme ausbezahlt.
TodesfallbonusDie laufenden Überschussanteile werden zur Erhöhung der versicherten Todesfallleistung verwendet.
AblaufleistungDie Ablaufleistung ist der mögliche Betrag, der bei Vertragsende (Erlebensfall) ausgezahlt wird. Sie setzt sich aus dem garantierten Todes- bzw. Erlebensfallkapital plus den Gewinnanteilen zusammen. Die Gewinnanteile sind nicht garantiert.
AblaufmanagementIm Rahmen des Ablaufmanagements wird das vorhandene Fondsguthaben in risikoärmere Fonds umgeschichtet. Dadurch sollen die Risiken einer Wertminderung aufgrund von Fondspreisrückgängen und Währungsschwankungen in den letzten Jahren reduziert werden. Die Option ¿Ablaufmanagement" kann auch nachträglich vereinbart werden. Sämtliche Verwaltungsvorgänge innerhalb des Ablaufmanagements sind für Sie kostenfrei.
AnsparzeitSo nennt man in der privaten Rentenversicherung die Zeit ab Vertragsbeginn bis Rentenbeginn.
BasisrenteDie Basisrente, auch Rürup-Rente genannt, ist eine staatlich geförderte Form der Altersvorsorge. Damit setzen Sie Ihre Aufwendungen für die Basisrente als Sonderausgaben in der Steuererklärung ab. Insbesondere für Selbstständige lohnt sich der Abschluss einer Basisrente, da es die einzige Möglichkeit ist, steuerbegünstigt fürs Alter vorzusorgen.
BeitragsanpassungBeitragsanpassung beudetet die Anpassung der tariflich bestimmten Beitragssätze an eine sich veränderte Aufwandssituation während der Laufzeit des Vertrages. Jährlich wird aufgrund der dem jeweiligen Versicherungsvertrag zugrunde liegenden Anpassungsklausel, die für die einzelnen Versicherungszweige an durchaus unterschiedliche Indizes anknüpft (z. B. Schadenshäufigkeit), geprüft, ob eine Beitragserhöhung stattzufinden hat. Gemäß § 31 VVG (Kündigung bei Prämienerhöhung) hat der Versicherungsnehmer bei jeder Erhöhung des Beitrags ein außerordentliches Kündigungsrecht, ohne dass sich der Umfang des Versicherungsschutzes ändert. Er kann innerhalb eines Monats nach Eingang der Mitteilung der Beitragserhöhung mit sofortiger Wirkung kündigen, frühestens aber zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Erhöhung. Je nach vertraglicher Regelung kann aufgrund der Anpassungsklausel auch eine Beitragsermäßigung erfolgen.
BeitragsdepotDas Beitragsdepot ist ein aus Prämienvorauszahlung des Versicherungsnehmers entstandenes Guthaben, aus dem jeweils bei Fälligkeit die laufende Prämie entnommen wird.
Beitragsfreie WeiterversicherungIm Todesfall der versicherten Person müssen keine weiteren Beiträge bis zum Ende der Laufzeit entrichtet werden. Ausgezahlt werden dann an den Begünstigten zum Ende der Laufzeit die Versicherungssumme und die Überschüsse (z. B. Ausbildungsversicherung).
BeitragssummeDie Beitragssumme ist die Summe aller zu leistenden Beiträge (ohne eventuelle Beitragsteile für Zusatzversicherungen) über die Beitragszahlungsdauer des Vertrages.
Deckungssumme/ DeckungserweiterungssummeDer Haftpflichtversicherer leistet für Schäden, die sein Versicherungsnehmer verursacht, jeweils bis zu einer vereinbarten Deckungssumme. Ist der Schaden höher als die vereinbarte Deckungssumme, muss der Verursacher für den nicht gedeckten Teil selbst aufkommen. Deshalb empfiehlt sich eine möglichst hohe Deckungssumme zu vereinbaren.
DynamikDurch Dynamik vereinbaren Sie eine planmäßige Erhöhung der Beiträge. Die Beitragsanpassung bewirkt eine Erhöhung der garantierten Versicherungsleistungen ohne erneute Gesundheitsprüfung.
EntgeltumwandlungWerden künftige Entgeltansprüche oder Teile davon in eine wertgleiche Anwartschaft auf Versorgungsleistungen umgewandelt, spricht man von Entgeltumwandlung.
Eine Entgeltumwandlungsvereinbarung wird zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer getroffen. In dieser wird vereinbart, dass der Arbeitgeber (Teile des) Entgelt(s) nicht an den Arbeitnehmer, sondern direkt in eine betriebliche Altersversorgung fließen lässt. Jeder sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer (nicht Beschäftigte im Minijob) hat seit dem 1. Januar 2002 einen Rechtsanspruch auf eine Direktversicherung durch Entgeltumwandlung, sofern der Arbeitgeber keine anderen Möglichkeiten einer betrieblichen Altersversorgung anbietet.
ErsatzwertIn der Schadenversicherung ist der Ersatzwert der Wert einer versicherten Sache zum Zeitpunkt des Versicherungsfalles, also der Zeitpunkt, zu dem der Schaden eintritt. Die Höhe des Ersatzwertes ergibt sich aus den vertraglichen Vereinbarungen und ist in der Regel der Neuwert, der Wiederbeschaffungspreis, der Zeitwert oder der gemeine Wert. Dieser Ersatzwert bestimmt die Entschädigungsleistung des Versicherers.
ErtragsausschüttungDie mit einem Fonds erzielten Erträge werden jährlich zu einem festen Termin von der Kapitalanlagegesellschaft an die Fondsanleger ausbezahlt (ausgeschüttet). Bei der Fondspolice bzw. Fondsrente werden diese Erträge von der WWK wieder in Anteile Ihres Fonds investiert.
FolgekostenFolgekosten sind zusätzliche finanzielle Belastungen, die in Zusammenhang mit einem entstandenen Schaden (Versicherungsfall) entstehen. Die wichtigsten Kosten wie Aufräumungs-, Abbruch-, Bewegungs- und Schutzkosten werden vom Versicherer zusätzlich zu der eigentlichen Schadensentschädigung für Beschädigung, Zerstörung oder Verlust mit übernommen.
FolgeschadenFolgeschaden = mittelbarer Schaden
Ergibt sich als indirekte Folge aus einem bereits eingetretenen Versicherungsfall (Schaden) ein weiterer Schaden, dann bezeichnet man das als Folgeschaden. In der Regel muss der Schadensverursacher für den Folgeschaden aufkommen. Der Versicherungsschutz erstreckt sich meist auch auf Folgeschäden. Der Leistungsumfang ist aber in den einzelnen Versicherungssparten unterschiedlich.
GenesungsgeldDa in der Regel nach Abschluss der stationären Behandlung eine sofortige Wiederaufnahme der Arbeitstätigkeit nicht möglich ist, wurde die Leistungsart ¿Genesungsgeld" geschaffen. Genesungsgeld wird für die gleiche Anzahl von Kalendertagen gezahlt, für die Krankenhaustagegeld geleistet wird, längstens jedoch für 100 Tage.
InvaliditätssummeFührt der Unfall zu einer dauerhaften Beeinträchtigung der körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit (Invalidität) des Versicherten, so entsteht Anspruch auf Kapitalleistung aus der für den Invaliditätsfall versicherten Summe. Diese Invaliditätsgrundsumme kann durch die Vereinbarung einer Progression bei höherer Invalidität angehoben werden. Die Invaliditätsleistung ist die Basisleistung und muss im Versicherungsumfang immer enthalten sein.
KrankenhaustagegeldDas Krankenhaustagegeld wird für jeden Kalendertag gezahlt, an dem sich der Versicherte wegen eines Unfalles in medizinisch notwendiger vollstationärer Heilbehandlung befindet, längstens jedoch für 3 Jahre vom Unfalltag an gerechnet. Es entfällt bei einem Aufenthalt in Sanatorien, Erholungsheimen und Kuranstalten.
LaufzeitDie Laufzeit ist der Zeitraum zwischen Vertragsbeginn und Vertragsende in vollen Versicherungsjahren. Sie entspricht in der Regel der Versicherungsdauer.
NachversicherungsgarantieDer Kunde hat das besondere Recht, die beim Vertragsabschluss vereinbarten Versicherungsleistungen bei Eintritt folgender, sich auf die versicherte Person beziehender Ereignisse ohne Gesundheitsprüfung zu erhöhen.
ProgressionDie Entschädigung steigt mit der Schwere der Beeinträchtigung progressiv an. Es sind verschiedene Progressionen wählbar.
Progressive InvaliditätsstaffelDie progressive Invaliditätsstaffel ist ein in der privaten Unfallversicherung angebotener Tarifbestandteil. Unfallversicherungen mit progressiver Invaliditätsleistung bieten eine vertraglich vereinbarte Mehrleistung im Falle einer Invaliditätsentschädigung. Die Versicherungssumme wird dann je nach Invaliditätsgrad progressiv (= im Verhältnis zu der Bezugsgröße steigend) erhöht. Je höher der Invaliditätsgrad, desto höher ist der Leistungsanstieg. Dies bedeutet, dass ein Vielfaches der vereinbarten Invaliditätssumme gezahlt wird. Nach Ermittlung der einfachen Invaliditätsleistung wird diese mit dem vertraglich vereinbarten Faktor vervielfacht (z. B. erhält man bei einer 300-%-Progression 300 % der vereinbarten Versicherungssumme).
RabattschutzDurch den Rabattschutz erfolgt nach einem versicherungspflichtigen Schaden keine Hochstufung des Vertrages. Dies gilt jedoch nur beim ersten Schaden pro Versicherungsjahr. Der Rabattschutz ist nur für Pkws möglich.
Rentengarantie und RentengarantiezeitWurde eine Rentenversicherung mit Rentengarantie gewählt und stirbt die versicherte Person nach Fälligkeit der ersten Rente, jedoch während der Dauer der vereinbarten Rentengarantiezeit, wird die Rente bis zum Ende der Rentengarantiezeit weitergezahlt. Die Renten gehen dann an den Bezugsberechtigten bzw. die Hinterbliebenen. Die Rentengarantiezeit wird nach den Wünschen des Kunden im Antrag vereinbart. Verstirbt die versicherte Person nach Ablauf der Rentengarantiezeit, erlischt der Versicherungsvertrag.
RisikozuschlagRisikozuschlag ist ein Beitragszuschlag wegen erhöhter Risikoverhältnisse. Der Beitragszuschlag dient zum Ausgleich des erhöhten Risikos (z. B. Ausübung gefährlicher Sportarten oder Berufe in der Unfallversicherung, Vorerkrankungen in der Lebensversicherung). Der Risikozuschlag wird in der Regel für die gesamte Laufzeit des Versicherungsvertrages vereinbart.
Rooming-inBezeichnet die notwendigen Übernachtungskosten des Versicherungsnehmers oder einer von ihm bestimmten Person, die bei Betreuung des stationär behandelten versicherten Kindes anfallen. Dieser Einschluss gilt, wenn das versicherte Kind zum Zeitpunkt des Unfalls das 10. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.
TagegeldGilt nur für Selbstständige: Führt ein Unfall zu einer Beeinträchtigung der Arbeitsfähigkeit, so wird für die Dauer der ärztlichen Behandlung Tagegeld gezahlt (längstens für ein Jahr ab dem Unfalltag).
Todesfallfaktor Durch die Wahl des Todesfallfaktors wird die Todesfallsumme in Relation zur Versicherungssumme (bzw. Beitragssumme bei fondsgebundenen Lebensversicherungen) festgelegt. Wenn Sie zum Beispiel einen Todesfallfaktor von 60 % wählen, dann wird im Leistungsfall 60 % der Versicherungssumme an die Hinterbliebenen ausbezahlt.
TodesfallsummeDie Todesfallsumme ist die garantierte Kapitalleistung, die im Todesfall des Versicherten an die Hinterbliebenen bzw. Bezugsberechtigten ausbezahlt wird.
Unfall-KrankentagegeldGilt nur für Selbstständige: Führt ein Unfall zu einer Beeinträchtigung der Arbeitsfähigkeit, so wird für die Dauer der ärztlichen Behandlung Tagegeld gezahlt (längstens für ein Jahr ab dem Unfalltag).
UnterversicherungUnterversicherung ist ein Begriff aus der Wohngebäude- und Hausratversicherung und bedeutet, dass die vereinbarte Versicherungssumme niedriger ist als der tatsächliche Wert der versicherten Sachen (sog. Versicherungswert). Die Entschädigung für Schäden richtet sich nach dem Verhältnis von Versicherungssumme zum tatsächlichen Versicherungswert, d. h. bei Unterversicherung wird der Schadenersatz im Verhältnis von Versicherungssumme zum Versicherungswert gekürzt. Daher ist der Einschluss einer Dynamik ratsam, damit die Versicherungssumme automatisch an die Wertsteigerungen im Laufe der Zeit angepasst wird. Sollte sich durch Zukauf wertvoller Gegenstände der Versicherungswert ändern (z. B. durch neue Küche, wertvolle Gemälde, Hausanbau), muss das unverzüglich der Versicherung mitgeteilt werden, um die Versicherungssumme an diese Wertsteigerung anzupassen.
ÜberschüsseDie vertraglichen Garantien, die wir als Versicherer unseren Kunden geben, erfordern eine vorsichtige Kalkulation der Beiträge. Wir müssen daher ausgehend von Veränderungen des Kapitalmarktes für eine ungünstige Entwicklung der versicherten Risiken und der Kosten entsprechend Vorsorge treffen. Unsere tatsächlich erwirtschafteten Kapitalerträge sowie die beobachtbare Entwicklung der versicherten Risiken und der Kosten verlaufen in der Regel aber günstiger als angenommen und führen somit zu Überschüssen. An diesen Überschüssen werden Sie als Kunde beteiligt.
Vorvertragliche AnzeigepflichtHierbei handelt es sich um die vorvertragliche Verpflichtung des Versicherungsnehmers zur vollständigen und richtigen Beantwortung aller für die Vertragsschließung relevanten Angaben. Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, den Versicherungsantrag vollständig und sorgfältig auszufüllen und wahrheitsgemäße Angaben zu machen. Dies gilt unabhängig davon, ob der Versicherungsnehmer selbst den Versicherungsantrag ausgefüllt oder nur einen vom Versicherungsvertreter ausgefüllten Antrag unterschrieben hat. Die Angaben des Versicherungsnehmers dienen als Grundlage zur Risikoeinschätzung und sind entscheidend, ob und unter welchen Bedingungen der Vertrag zustande kommt.
WiederbeschaffungswertDer Wiederbeschaffungswert entspricht dem aktuellen Versicherungswert (Tageswert) von Sachen gleicher Art und Güte.
ZeitwertDer Zeitwert in der Wohngebäudeversicherung errechnet sich aus dem Neuwert abzüglich der Wertminderung (Wertverlust durch Alter und Abnutzung). Der Zeitwert kann als fester Versicherungswert vereinbart werden. Die Zeitwertversicherung hat aber in der Wohngebäudeversicherung nur noch eine geringe Bedeutung. Empfohlen wird eine Wohngebäudeversicherung zum gleitenden Neuwert.
ForderungsausfallVersicherungsschutz im Rahmen der Forderungsausfalldeckung besteht, wenn Sie (= Versicherungsnehmer) als Geschädigter eigene Schadenersatzansprüche gegen den Schädiger nicht durchsetzen können, weil er z. B. keine Privathaftpflichtversicherung besitzt oder nicht über ein ausreichendes Privatvermögen verfügt.
Zeitungsauschnitt Bitte ggf. Zeitungsausschnitte beifügen.
Einfriedungenz. B. Zäune, Einfriedungen, Hecken usw.
Anbautenz. B. Veranden, Wintergärten, Antennen, Fensterläden usw.
Formate für den UploadEs können maximal 15 Dateien bis 10 MB im Format JPG, JPEG, PNG, DOC, DOCX oder PDF hochgeladen werden.
E-Mail-AdresseWir benötigen Ihre E-Mail-Adresse für unsere Rückantwort.
Vertrag Wir benötigen nur eine Vertragsnummer Ihrer WWK-Verträge.
WohnflächeDie Wohnfläche umfasst alle Räume der Wohnung, auch Nebenräume, nicht jedoch unbewohnte Keller- und Speicher-/Bodenräume.
Bezeichnung Räumez. B. Küche, Flur, Schlafzimmer, Büro, Lagerraum usw.
KostenvoranschlägeBitte Kostenvoranschläge oder Rechnungen für Schaden-, Reparatur- bzw. Reinigungskosten einreichen.
Information zum UploadIhre Fotos, Dokumente, Nachweise, Rechnungen etc. können am Ende dieser Schadenanzeige angehängt werden. Alternativ können Sie die Dokumente unter Angabe der Schaden-/Versicherungsnummer an die E-Mail-Adresse info@wwk.de senden.
OrtsbeschreibungSportpark, Kaufhaus, Schwimmbad etc.
Aktenkundige InformationenAktenzeichen und Anschrift der Polizei oder der Staatsanwaltschaft
PHV-AngabenBitte geben Sie folgende Informationen an: Vornamen, Nachnamen, Anschriften und zuständige Privathaftpflichtversicherer (ggf. Versicherungsscheinnummern)
Beschreibung des SchadenhergangsBitte berücksichtigen Sie folgende Situationen: gefahrene Geschwindigkeiten, Beleuchtung, Verkehrsschilder, Vorfahrt, Witterungs- und Straßenverhältnisse
Ihre Schadenbilder, Dokumente, Skizzen etc. können am Ende dieser Schadenanzeige angehängt werden.
HinweisAuch nicht versicherte Schäden sind anzugeben.
Alternativer RentenbeginnDer alternative Rentenbeginn ist ein rein informativer Termin und vertraglich nicht fest vereinbart. Es werden die möglichen Rentenleistungen bzw. das mögliche Kapital zu diesem Termin berechnet. Er kann in einem Zeitraum zwischen dem Ende der Grundphase und dem rechnungsmäßigen Alter 80 liegen.
Grundphase Die Grundphase legt den Rahmen der Versicherung fest. Sie entspricht der Beitragszahlungsdauer und dem vereinbarten Rentenbeginn.
Todesfallschutz- Die individuelle Rentengarantiezeit kann bis Endalter 85 vereinbart werden. - Restkapitalisierung: Bei Tod wird das Verrentungskapital abzüglich der bereits gezahlten Garantierenten ausbezahlt.
Definition der BürotätigkeitVerwaltungs-, Kommunikations-, Planungs- und Entwicklungstätigkeiten sowie Projekt-, Beratungs- und Leitungstätigkeiten ohne besondere physische oder psychische Anforderungen oder Belastungen an einem festen Schreibtischarbeitsplatz im eigenen Büro; hierzu zählen auch Besprechungen in Räumlichkeiten des Unternehmens. Die Arbeit im Krankenhaus, in medizinischen Versorgungszentren, im Klassenzimmer oder in fremden Büros, z. B. als Maler, Hausmeister oder Unternehmensberater, ist nicht mit überwiegender Bürotätigkeit gleichzusetzen.
Fristgerechte AussetzungInformationen zur fristgerechten Aussetzung finden Sie im aktuellen Nachtrag zu Ihrem Versicherungsschein.
BeitragsgarantieMit dem Abschluss einer fondsgebundenen Versicherung mit WWK IntelliProtect® 2.0 spricht die WWK Lebensversicherung a. G. ihren Kunden die Garantie aus, dass ihnen zum vereinbarten Rentenbeginn zum Ende der Grundphase und innerhalb der Garantieerhaltungsphase ¿ längstens bis zum rechnungsmäßigen Alter 85 ¿ mindestens die Summe der entrichteten Beiträge zur Hauptversicherung (ggf. anteilig, falls gewählt) zur Verfügung stehen wird.
Vertragsnummer DynamikBitte geben Sie die Vertragsnummer ein für die der Dynamik-Widerspruch durchgeführt werden soll.
RebalancingRebalancingDurch das Rebalancing wird jährlich die Guthabenaufteilung (prozentuale Gewichtung der einzelnen Fonds) gemäß der gewählten Beitragsaufteilung angepasst.
Beschreibung welche Infomationen verlangt sindAnzahl, Gegenstand, Eigentümer, Art und Umfang der Beschädigung. Zeitpunkt der Anschaffung und Wiederbeschaffungspreis
Unfallverletzung(en)Bitte nennen Sie die Diagnose und hängen Sie am Ende der Schadenanzeige entsprechende Befunde/Arztberichte an.
SteuerjahrBitte beachten Sie: Eine Steuerbescheinigung bezieht sich immer auf das vergangene Kalenderjahr und kann somit frühestens im Folgejahr eines bereits abgelaufen Beitragsjahres erstellt werden.