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Jeder Vierte wird berufsunfähig
Der Top-Schutz für Ihren Beruf
Vielen Berufstätigen ist gar nicht bewusst, wie schnell eine Erkrankung oder ein Unfall die eigene Karriere unvermittelt stoppen können. Solch eine Berufsunfähigkeit bringt durch das plötzlich ausbleibende Gehalt dann meist recht empfindliche Einschnitte im Alltag mit sich. Zwar bietet die staatliche Unterstützung mit der Invaliditäts-, Berufsunfähigkeits- oder Erwerbsunfähigkeitspension eine solide Grundabsicherung, allerdings reicht diese leider nie aus. Eine private Vorsorge ist daher unumgänglich!
Die WWK BioRisk Berufsunfähigkeitsversicherung schützt Ihre Arbeitskraft zuverlässig und bewahrt Sie vor den finanziellen Folgen bei längerer Abwesenheit aus Ihrem Beruf.
Unschlagbare Argumente für Ihre Vorsorge
Berufsunfähigkeit kann jeden treffen
Jeder 4. Angestellte und jeder 3. Arbeiter scheidet aus gesundheitlichen Gründen vorzeitig aus dem Berufsleben aus.
Einem weitverbreiteten Irrtum nach werden vor allem Handwerker und andere schwer körperlich Tätige berufsunfähig. Richtig ist, dass bei ihnen die Gefahr von Unfällen oder körperlichem Verschleiß erhöht ist. Die häufigste Ursache für Berufsunfähigkeit sind aber psychische Erkrankungen – und die können jeden treffen.
Die Highlights der WWK Berufsunfähigkeitsversicherung
- Verzicht auf abstrakte Verweisung: Eine berufsunfähige Person kann nicht auf einen anderen Beruf als den bisher ausgeübten verwiesen werden
- Zusätzliche Einmalzahlung im Leistungsfall versicherbar
- Nachversicherungsgarantie bei bestimmten Ereignissen ohne erneute Gesundheitsprüfung
- Dynamik und garantierte Rentensteigerung möglich
- Beiträge einer bestehenden Versicherung dürfen nicht erhöht werden
- Besonders günstig für Akademiker, Fach- und Führungskräfte mit überwiegender Bürotätigkeit
Alles Wissenswerte zur WWK Berufsunfähigkeitsversicherung
Produktinformationen und Downloads
Nachversicherungsgarantie
Beim Eintreffen folgender Ereignisse kann die versicherte Rente ohne erneute Gesundheitsprüfung erhöht werden:
- Erreichen der Volljährigkeit
- Heirat oder Begründung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft
- Scheidung oder Aufhebung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft
- Geburt eines Kindes oder Adoption eines Kindes
- Tod des Ehepartners oder eingetragenen Lebenspartners
- Erstmaliges Überschreiten der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung
- Schaffen der beruflichen Selbstständigkeit
- Erreichen eines akademischen Titels
- Aufnahme der beruflichen Tätigkeit nach erfolgreicher Ausbildung (Lehre, Studium)
Wechseloption für Schüler und Studenten
Schüler und Studenten können später aus der Grundfähigkeitsversicherung in die Rundumabsicherung der Berufsunfähigkeitsversicherung wechseln – ohne erneute Gesundheitsprüfung.
Voraussetzungen für den Anspruch auf staatliche Pensionen
- Kein Anspruch auf Maßnahmen der beruflichen Rehabilitation (Umschulung)
- Voraussichtliche Bezugsdauer von mindestens sechs Monaten
- Wartezeit (180 Beitragsmonate oder 300 Versicherungsmonate)
- Voraussetzungen für Alterspension sind noch nicht erfüllt
Wichtig: Die Pension ist grundsätzlich auf höchstens zwei Jahre befristet. Als Ausnahme gilt, wenn der Betroffene dauerhaft erwerbsgemindert ist und eine Besserung ausgeschlossen werden kann.
Seit dem 1. Jänner 2014 gelten darüber hinaus neue gesetzliche Änderungen für alle Geburtsjahrgänge ab 1964: Die Invaliditätspension wird nur mehr bei dauerhafter
Invalidität/Berufsunfähigkeit gezahlt. Anstelle der befristeten Gewährung einer Pension treten nun neue Leistungen: das Rehabilitationsgeld und das Umschulungsgeld.
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